Sie können dieses Anliegen maximal 3 Mal auswählen.
Wenn Sie beispielsweise eine Änderung des Geburtsnamens Ihres Kindes vornehmen lassen möchten oder Ihren eigenen Geburtsnamen im Rahmen der Möglichkeiten des Bürgerlichen Gesetzbuches ändern lassen möchten, können Sie eine persönliche Erklärung im Standesamt beurkunden lassen.
Die Erklärung kann vor jedem Standesamt abgegeben werden, zuständig ist allerdings das Standesamt, in dessen Bezirk das Kind geboren wurde.
Diese Dienstleistung umfasst keine Verfahren nach dem Namensänderungsgesetz!